Für den Unterricht an der Musikschule erheben wir in der Regel eine Schuljahresgebühr, die über 12 Monate verteilt fällig wird. Die Höhe der Gebühren ist von vielfältigen Bedingungen abhängig, wie etwa Alter der Schüler*innen, Art des Unterrichtes, etc. Familien können Ermäßigungen erhalten. Die genaue Staffelung entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung, die Sie hier herunterladen können.
Unsere Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung errechnen Ihnen gern die für Ihren Wunschunterricht anfallenden Gebühren. Hier geht's zu unseren Kontaktdaten.